Seit dem 2. Februar 2025 verlangt die KI-Verordnung, dass Unternehmen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen (Art. 4 KI-VO). Das ist keine Formalie: Es konkretisiert die Organisations- und Aufsichtspflicht der Geschäftsleitung — und wird im Haftungsfall relevant.
Wir vermitteln Ihrem Team die rechtlichen Grundlagen des KI-Einsatzes verständlich und praxisnah — als Live-Online-Seminar, Präsenztermin oder E-Training, zugeschnitten auf Ihr Unternehmen. Die Teilnahme wird dokumentiert, sodass Sie die Kompetenzmaßnahme belegen können. [Mehr zur KI-Kompetenzschulung]
Wie die KI-Pflichten ab dem 2. August 2026 zusammenhängen, ordnet Christos Paloubis im Blog ein: [zum Beitrag].
Am Thema künstliche Intelligenz (KI) bzw. Artificial Intelligence (AI) kommt momentan niemand vorbei. Dienste wie ChatGPT, Google Gemini, Bing AI oder Jasper werden in vielen Unternehmen bereits eingesetzt, um Abläufe zu automatisieren und beschleunigen oder kreative Prozesse zu unterstützen. In der Softwareentwicklung ist die Unterstützung durch Tools wie den Copilot mittlerweile Standard.
Aus rechtlicher Sicht ergeben sich durch den Einsatz künstlicher Intelligenz neue Fragestellungen. Mit welchen Informationen darf die KI trainiert werden? Entstehen an den Leistungsergebnissen Schutzrechte, beispielsweise nach dem Urheberrecht, und wem stehen diese Rechte zu? Was ist mit Hinblick auf den Datenschutz zu beachten?
Wir unterstützen Unternehmen dabei, künstliche Intelligenz in ihre Prozesse zu implementieren oder neue Geschäftsbereiche auf Grundlage von KI zu erschließen. Mit unserer Fachkenntnis helfen wir Ihnen, vorausschauende Entscheidungen zu treffen, um Sie auf die ständige Weiterentwicklung und die damit einhergehenden rechtlichen Probleme vorzubereiten. Neben unserer juristischen Expertise legen wir auch Wert auf ständigen Austausch mit technischen Expertinnen und Experten im Bereich KI.