Zum Schutz vor Abmahnungen durch Mitbewerber müssen alle Webseiten, insbesondere aber Online-Shops (auch bei Ebay oder Amazon), eine Vielzahl von Vorschriften beachten. Besondere, spezifische Risiken birgt der Handel über Markplätze, wie dem Amazon-Marketplace. Nachstehend finden Sie eine Auswahl der häufigsten Abmahnggründe. Bitte beachten Sie, dass die nachstehende Liste aufgrund der sich ständig aktualisierenden Rechtssprechung und Gesetzgebung keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit erhebt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- AGB in zu kleiner Scrollbox (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9.5.2007, Az. 6 W 61/07)
- AGB nur per Link und somit keine Übermittlung in Textform
- Ersatzlieferung bzw. Lieferung eines gleichwertigen Produkts vorbehalten (BGH, Urteil vom 21.09.2005, Az. VIII ZR 284/04)
- Unzulässiger Selbstbelieferungsvorbehalt
- Lieferfristen unverbindlich oder nicht hinreichend bestimmt (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.11.2005, Az. 1 U 127/05)
- Lieferzeitangabe „in der Regel“ (KG Berlin, Beschluss vom 03.04.2007, Az. 5 W 73/07)
- Unzulässiger Teillieferungsvorbehalt
- Transportrisiko auf Verbraucher abgewälzt
- Recht auf Ersatzzustellung beim „Nachbarn“ (OLG Köln, Urteil v. 02.03.2011, Az. 6 U 165/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.3.2007, Az. I-18 U 163/06)
- Unverzüglichen Rügepflicht bei Transportschäden (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.03.2005, Az. 2-02 O 341/04)
- Vollständiger Ausschluss der Gewährleistung
- Pauschale Begrenzung der Gewährleistung auf ein Jahr bei gebrauchter Ware (BGH, Urteil vom 15.11.2006, Az. VIII ZR 3/06)
- Gewährleistung bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind, von nur zwei Jahren (anstatt fünf Jahren)
- Gewährleistung nur gegen Vorlage des Kaufbelegs
- Händler behält sich die Wahl der Gewährleistungsart vor
- Pauschaler Haftungs- bzw. Schadensersatzausschluss
- Unzulässige Haftungsbeschränkungen (z.B. pauschale Beschränkung der Haftung auf die Höhe des Kaufpreises)
- Unzulässige Festlegung von Erfüllungsort oder Gerichtsstand
- Schriftformvorbehalt für Nebenabreden
- Widersprüche zu Texten auf Informationsseiten
Besondere Vorschriften / Kennzeichnungspflichten
Schnell übersehen: Bei vielen Produktsparten sind besondere Vorschriften und/oder Kennzeichnungspflichten zu beachten, wie beispielsweise gemäß
Datenschutz
- Datenschutzhinweise fehlen
- Datenschutzhinweise in AGB versteckt
- Einsatz von Analyseprogrammen, wie z.B. Google-Analytics, ohne entsprechende Datenschutzerklärung
- Fehlender Hinweis auf Werbezwecke (z.B. bei Newsletter-Option)
- Fehlender Hinweis auf Bonitätsprüfung
Impressum
Newsletter
- Einwilligung fehlt und kein gesetzlicher Ausnahmefall gegeben
- Einwilligung nicht separat, sondern gekoppelt mit anderen Erklärungen (z.B. mit Bestätigung der Kenntnisnahme von AGB: LG München I, Urteil v. 09.07.2010, Az. 21 O 23548/09; mit Gewinnspiel-Teilnahme: Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.08.2010, Az. 312 O 25/10)
- Einwilligung in AGB „versteckt“ (OLG Köln, Entscheidung vom 23.11.2007, Az. 6 U 95/07)
- Einwilligung veraltet (LG München I, Urteil v. 08.04.2010, Az. 17 HK O 138/10)
- Fehlender oder unzureichender Hinweis auf Widerrufsmöglichkeit
- Realer Name für Newsletteranmeldung erforderlich
- Verwendung des sog. Opt-Out-Verfahrens (BGH, Entscheidung vom 16.07.2008, Az. VIII ZR 348/06)
Preisangaben
- Angaben zur Umsatzsteuer fehlen
- Angaben zur Umsatzsteuer an falscher Stelle
- Grundpreisangaben fehlen
- Kein Hinweis auf Höchstpreis für Anrufe aus den Mobilfunknetzen
- Kein „sprechender Link“ zu Versandkosten
- Angaben zu Nachnahmegebühr fehlen
- Preisangabe in Preissuchmaschinen ohne Hinweis auf Versandkosten (BGH, Urteil vom 18.03.2010, Az. I ZR 16/08; BGH, Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 140/07)
- Preisangabe in Preissuchmaschine nicht aktuell (BGH, Urteil vom 18.03.2010, Az. I ZR 16/08; BGH, Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 123/08)
- Unklare Streichpreise
- Versandkostenangabe für Auslandsversand fehlt (LG Berlin, Entscheidung vom 24.06.2008, Az. 16 O 894/07)
- Versandkosten werden nur in den AGB oder erst im Warenkorb (BGH, Entscheidung vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04) angezeigt
- Versandkosten nur als Grafik dargestellt
- Auslandsversandkosten auf Anfrage (OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2011, Az. I-4 U 196/10)
- Werbung mit Streichpreisen ohne Erläuterung (BGH vom 17.03.2011 – Az. I ZR 81/09)
Verbraucherinformationen
- Einzelheiten hinsichtlich Zahlung (z.B. Zeitpunkt der Zahlung bzw. Abbuchung), Lieferung oder Erfüllung fehlen
- Informationen zum Vertragszustandekommen fehlen
- Hinweis zur Speicherbarkeit des Vertragstextes fehlt
- Gesetzlich vorgeschriebene Informationen hinter Links „versteckt“, hinter denen diese nicht erwartet werden (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2006, I ZR 228/03; OLG Hamm, Urteil vom 14.04.2005, 4 U 2/05)
- M-Commerce (Mobile Commerce): Fehlende bzw. unzureichende Einbindung von erforderlichen Verbraucherinformationen (OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2009, Az. 4 U 51/09)
- Zahlung per Rechnung angeboten, tatsächlich jedoch keine Zahlung per Rechnung möglich
- Verkauf von Motoren- und Getriebeölen: Hinweis auf kostenlose Rücknahme von Altöl fehlt (OLG Hamburg, Beschluss vom 02.06.2010, Az. 5 W 59/10)
Werbung
- Arzneimittel / Kosmetika: Werbung mit Heilwirkungen, obwohl diese nicht bestehen oder wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind
- Irreführende Werbung
- Lebensmittel / Nahrungsergänzungsmittel: Krankheitsbezogene Werbung
- Unzulässige Werbung mit Preisvorteilen (Landgericht Osnabrück, Urteil vom 11.12.2007, Az. 14 O 536/07 sowie OLG Oldenburg, Az. 1 U 10/08)
- Unzulässige Werbung mit Garantie
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- Gewinnspiel: Teilnahme an Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware abhängig
- Werbung mit „nicht vorhandenem“ bzw. „abgelaufenem“ GS-Zeichen („geprüfte Sicherheit“)
- Unzutreffende Spitzengruppen- bzw. Alleinstellungsbehauptungen (z.B. „schnellster Anbieter bundesweit“)
- Verwenden von Produktbildern, die nicht mit dem angebotenen Produkt identisch sind, ohne entsprechenden Hinweis
- eBay: Verwendung des eBay-Logos „Verkäufer trägt eBay-Gebühren“ (OLG Hamburg, Beschluss vom 12.09.2007, Az. 5 W 129/07)
- Telefonwerbung ohne ausdrückliche, separate Einwilligung (BGH, Beschluss vom 14.04.2011, Az. I ZR 38/10)
- Unvollständige Werbung mit Testergebnissen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.01.2011, Az. 6 W 177/10)
- Flugreisen: Flugpreis nicht vollständig, d.h. inklusive aller Zusatzkosten angegeben (BGH, Beschluss vom 17.08.2011, Az. I ZR 168/10)
- Flugreisen: „Opt-Out“ für fakultative Nebenleistungen, wie z.B. Reiseversicherung (BGH, Beschluss vom 17.08.2011, Az. I ZR 168/10)
Widerrufs- bzw. Rückgaberecht
- Neue Widerrufsbelehrung 2014 und Verbraucherrechte nach der EU-Verbraucherrechterichtlinie
- Ausübung auf Rückgabe in Originalverpackung beschränkt (OLG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2004, Az. 11 U 102/04)
- „Bitte“ um Rücksendung in Originalverpackung im Zusammenhang mit Widerrufsrecht (OLG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2004, Az. 11 U 102/04)
- Änderungen an der geltenden gesetzlichen Musterbelehrung
- Rücksendekosten werden pauschal dem Käufer auferlegt
- Hinsendekosten werden dem Verbraucher auferlegt
- Telefonnummer in Widerrufsbelehrung angegeben
- Widerrufsrecht für gesetzlich nicht geregelten Fall ausgeschlossen
- Vermischung von Widerrufsrecht und Rückgaberecht
- Verwendung einer alten gesetzlichen Musterbelehrung
- Widerruf wird von Frankierung abhängig gemacht / Unfreie Rücksendung wird nicht angenommen (OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.1.2008, Az. 3 W 7/08)
- Widerrufsbelehrung fehlt
- Widerrufsbelehrung nur in Form einer Grafikdatei
- Widerrufsbelehrung „versteckt“, z.B. hinter „mich-Seite“ (OLG Hamm, 14.04.2005, 4 U 2/05)
- Widerrufsbelehrung in zu kleiner Scrollbox (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9.5.2007, Az. 6 W 61/07)
- Widerrufsfrist 4 Wochen statt 1 Monat
- Sogenannte 40 Euro-Klausel wird in der Widerrufsbelehrung verwendet, findet jedoch keine außerhalb des Belehrungstextes befindliche Entsprechung in den AGB (z.B. OLG Hamburg, Beschluss vom 17.02.2010, Az. 5 W 10/10; LG Dortmund, Urteil vom 26.03.2009, Az. 16 O 46/09)
- Widerrufsbelehrung ohne Zwischenüberschriften (BGH, Urteil vom 01.12.2010, Az. VIII ZR 82/10)
- Widerrufsbelehrung nicht auch in Textform (BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 66/08)
Unsere aktuellen Beiträge zum Thema Wettbewerbsrecht finden Sie im Weblog Internetrecht München unter der Kategorie Wettbewerbsrecht.
Stand: April 2014