Neue Widerrufsbelehrung 2014 - Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie im Online-Handel zum 13.06.2014

Am 13.06.2014 wurde die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in Deutschland umgesetzt. Die neue VRRL bringt grundlegende Änderungen im E-Commerce-Recht. Hierdurch sind Anpassungen der AGB, der Pflichtinformationen und vor allem der Widerrufsbelehrung vorzunehmen. Diese Änderungen betreffen sämtliche Online-Händler. Insbesondere das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher ändert sich grundlegend.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

  • Die Rücksendekosten können dem Käufer auferlegt werden
  • Die 40-Euro-Klausel entfällt
  • Das Rückgaberecht wird komplett abgeschafft; in Zukunft gibt es nur noch ein Widerrufsrecht
  • Den Kunden muss ein vorformuliertes Widerrufsformular zur Verfügung gestellt werden
  • Es wird zusätzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht geben
  • Es wird zusätzliche Informationspflichten geben (Lieferbeschränkungen, Zahlungsarten, Gewährleistungsrechte, Garantiebedingungen u.a.)
  • Neuregelungen zum Ablauf von Bestellungen und zum Kundenservice

Rücksendekosten: ja oder nein?

Machen Sie sich Gedanken, wie Sie zukünftig mit den Rücksendekosten verfahren wollen. Die Frage, ob man dem Käufer die Rücksendekosten auch tatsächlich auferlegen sollte, wird zurzeit heiß diskutiert:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2014/01/27/ruecksendekosten-kluft-zwischen-gross-und-klein-wird-tiefer/

Die großen Online-Händler (Amazon & Co) haben bereits angekündigt, die Rücksendekosten auch in Zukunft selbst zu tragen. Hieran werden sich wohl auch viele kleinere Händler orientieren. Welche Regelung für Ihren Shop sinnvoll ist, sollten Sie genauestens abwägen.

Rechtzeitig alte Unterlassungserklärungen kündigen!

Aufgrund der  gesetzlichen Änderungen besteht im Einzelfall auch der Bedarf, alte Unterlassungserklärungen, die beispielsweise die alten Widerrufsbelehrungen betreffen, zu kündigen. Bitte prüfen Sie deshalb, inwieweit Sie in der Vergangenheit Unterlassungserklärungen abgegeben haben.

 

Weitere Informationen finden Sie in unseren Blog-Beiträgen:

EU-Verbraucherrechte-Richtlinie: Was ändert sich für Onlinehändler? (Teil 1)
EU-Verbraucherrechterichtlinie: Was ändert sich für Onlinehändler? (Teil 2).

Kontakt

Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes unverbindliches Gespräch.

FX legal

Widenmayerstraße 4
80538 München