Am 13.06.2014 wurde die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in Deutschland umgesetzt. Die neue VRRL bringt grundlegende Änderungen im E-Commerce-Recht. Hierdurch sind Anpassungen der AGB, der Pflichtinformationen und vor allem der Widerrufsbelehrung vorzunehmen. Diese Änderungen betreffen sämtliche Online-Händler. Insbesondere das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher ändert sich grundlegend.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Machen Sie sich Gedanken, wie Sie zukünftig mit den Rücksendekosten verfahren wollen. Die Frage, ob man dem Käufer die Rücksendekosten auch tatsächlich auferlegen sollte, wird zurzeit heiß diskutiert:
Die großen Online-Händler (Amazon & Co) haben bereits angekündigt, die Rücksendekosten auch in Zukunft selbst zu tragen. Hieran werden sich wohl auch viele kleinere Händler orientieren. Welche Regelung für Ihren Shop sinnvoll ist, sollten Sie genauestens abwägen.
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen besteht im Einzelfall auch der Bedarf, alte Unterlassungserklärungen, die beispielsweise die alten Widerrufsbelehrungen betreffen, zu kündigen. Bitte prüfen Sie deshalb, inwieweit Sie in der Vergangenheit Unterlassungserklärungen abgegeben haben.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Blog-Beiträgen:
EU-Verbraucherrechte-Richtlinie: Was ändert sich für Onlinehändler? (Teil 1)
EU-Verbraucherrechterichtlinie: Was ändert sich für Onlinehändler? (Teil 2).