Kaum ein Händler liefert heutzutage noch Waren an seine Kunden, ohne dabei Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde zu legen. Umgekehrt wird hingegen häufig verkannt, wie wichtig es ist, auch beim Einkauf der Waren beim Lieferanten eigene AGB – so genannte Einkaufsbedingungen bzw. EKB – zu verwenden. Denn durch Verwendung eigener Einkaufsbedingungen gegenüber den Lieferanten können große Vorteile erreicht werden. So können Haftungsrisiken minimiert, Rüge- und Gewährleistungsfristen verlängert und Logistik- und Anlieferungsfragen geklärt werden. Vor allem können mittels eigener EKB nachteilige Lieferanten-AGB (z.B. verkürzte Rüge- und Gewährleistungsfristen) abgewehrt werden. Nicht zuletzt können eigene EKB zur Kostenreduzierung durch Verbesserung der Logisitk-Abläufe (Supply Chain Management) beitragen.
U. a. folgende Themen sollten in allgemeinen Einkaufsbedingungen geregelt werden:
- Abwehr ungünstiger Lieferbedingungen (Lieferanten-AGB)
- Anlieferbedingungen: Vorgaben für die Anlieferung der Waren, beispielsweise zur Reduzierung der Lagerdauer und damit ökonomischeren Nutzung von Lagerflächen
- Verpackungsbedingungen: Vorgaben für die Verpackung von Waren, beispielsweise zur Reduzierung der Paketvolumina und damit des Bedarfs an Lagerfläche
- Kennzeichnungsbedingungen/ Vorgaben für die Produktkennzeichnung
- Vorgaben für die Lieferzeiten
- Rechnungserteilung, Zahlungsziele
- Markenrechte, Urheberechte und sonstige Schutzrechte / Lizenzierung
- Gewährleistungsansprüche, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten / Produktbeschaffenheit
- Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, Produktsicherheit
- Haftungsfreistellungen bzw. Verringerung von Eigenhaftungsrisiken
- Importware: Ursprungsnachweisführung / Langzeit-Lieferantenerklärung
- Geheimhaltung
- Etc.